Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage bleibt das Risiko von Waldbränden nach wie vor hoch.
Es gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland und weiteren sechs Verwaltungskreisen untersagt: Weiterhin Feuerverbote in sieben Verwaltungskreisen. Aus diesem Grund gilt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland nach wie vor ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (innerhalb 50 Meter zum Waldrand).
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf weiteres. Die Situation wird am 27. August 2026 neu beurteilt. Zusätzliche Feuerverbote im Kanton Bern

Vielen Dank für Euer wertvolles Mitwirken zum Verhindern von Bränden.