Gestern Nachmittag, 16. März 2020, hat der Bundesrat für die ganze Schweiz eine «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz festgelegt. Er legt damit einschneidende Massnahmen fest, welche die Ausbreitung des Coronavirus bremsen sollen.
Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 (voraussichtlich) geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
Ab Mitternacht gibts Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt.